Anerkennungen
Ab sofort gilt folgende Regelung zur
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, können auf Antrag in die am Lehrstuhl angebotenen Module eingerechnet werden und damit die in den Modulen angebotenen Ergänzungsveranstaltungen substituieren.
Voraussetzung für eine Anerkennung und Anrechnung solcher Studienleistungen ist, dass die Kernveranstaltung (Vorlesung und Übung) im jeweiligen Modul am Lehrstuhl belegt und abgeprüft wird.
Weiter setzt eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen voraus, dass die Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Lehrstuhlinhaber abgestimmt wurde und eine schriftliche Vorabanerkennung von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 3,5 ECTS-Credits erfolgt ist. Bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus dem außereuropäischen Ausland ohne ECTS-Credits muss spätestens bei der endgültigen Anerkennung eine offizielle Umrechnungsempfehlung der Hochschule oder ein Workload von mindestens 105 Stunden für die entsprechende Lehrveranstaltung nachgewiesen werden.
Vorgehensweise bei der Vorabanerkennung: Hierzu wird vom Studierenden das offizielle Formular „Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen" der Fakultät ausgefüllt (Kreuz bei 2. „Als Spezialvorlesung") und mit den Kursbeschreibungen per E-Mail an info geschickt. Wenn der Lehrstuhlinhaber mit der Kursauswahl einverstanden ist, bekommen Sie das unterzeichnete Formular eingescannt zugeschickt. ∂ iip kit edu
Vorgehensweise bei der endgültigen Anerkennung: Nach Ihrem Auslandsaufenthalt ist der Notennachweis sowie der ausgefüllte „Antrag auf Anerkennung" vom Prüfungssekretariat an info zu übermitteln. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich notenneutral. Der unterzeichnete Antrag geht vom Lehrstuhl direkt ans Prüfungssekretariat. ∂ iip kit edu